AGB - Allgemeine 
Geschäftsbedingungen

für Veranstaltungen wie Coachings, 

Mentoring, Seminare und Workshops 

mit Norma Federbusch  

(Freiberufliche Dozentin)

 

 

1. VERTRAGLICHER RAHMEN

FOCUS EDUCATION Norma Federbusch (Auftragnehmer) führt gebuchte Veranstaltungen frei von Weisungen aus. Ein Arbeitsverhältnis mit dem Auftraggeber wird dadurch nicht begründet.

 

Der Auftragnehmer ist berechtigt, die gebuchte Veranstaltung selbst oder durch qualifizierte Mitarbeiter bzw. Partner zu erbringen, sofern nicht ausdrücklich etwas Anderes vereinbart wird.

 

Die Vertragspartner informieren sich gegenseitig über alle Umstände, die für den Auftrag und seine Umsetzung relevant sind.

 

2. MATERIALIEN, URHEBERRECHTE, LIZENZEN

Alle vom Auftragnehmer bereitgestellten Materialien (Skripte, Videodateien, Audiodateien, Konzepte, Ablaufpläne usw.) unterliegen dem Urheberrecht. Sie werden den Teilnehmern einer Veranstaltung ausschließlich zum eigenen Gebrauch überlassen. Weitere Nutzungsrechte werden nicht übertragen. Auftraggeber und Teilnehmer sind insbesondere nicht berechtigt, die Materialien vor, während oder nach der Veranstaltung zu vervielfältigen, weiterzugeben oder selbst zu verwenden. Nicht benötigte Materialien sind dem Auftragnehmer zurück zu geben.

 

Der Auftragnehmer sichert dem Auftraggeber zu, dass die von ihm verwandten Materialien frei von Rechten Dritter sind, die einer Verwendung in der Veranstaltung entgegenstehen. Er stellt den Auftraggeber von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer eventuellen Verletzung von Rechter Dritter durch die Verwendung der vom Auftragnehmer bereitgestellten Veranstaltungsmaterialien entstehen könnten.

 

Der Auftraggeber sichert dem Auftragnehmer zu, dass die von ihm bereitgestellten Materialien frei von Rechten Dritten sind, die einer Verwendung in einer Veranstaltung entgegenstehen. Er stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer eventuellen Verletzung von Rechter Dritter durch die Verwendung der vom Auftraggeber bereitgestellten Veranstaltungsmaterialien entstehen könnten.

 

3. WERBUNG

Auftraggeber und Auftragnehmer sind berechtigt, zu Werbezwecken, insbesondere zur Bewerbung einer vereinbarten Veranstaltung, auf ihre diesbezügliche Zusammenarbeit   hinzuweisen.

 

4. HONORAR, KOSTENERSTATTUNG

Honorare für Veranstaltungen werden ausschließlich nach Zeitaufwand für die Durchführung der Veranstaltung berechnet. Vor- und Nachbereitungszeiten sind damit abgegolten. 

 

Das Honorar setzt sich wie folgt zusammen:

Stundensatz                          110 €       1 Stunde umfasst dabei 60 min.

 

Für längere Veranstaltungen bzw. Veranstaltungsreihen werden folgende Rabatte gewährt:

 

Tagesveranstaltung             10 %   max.      6 h / d

Wochenveranstaltung       20 %  max.  30 h / 5 d

14-tägige Veranstaltung  25 %   max. 60 h / 10 d

 

Fahrtkosten werden mit 0,40 €/km berechnet.

 

Freiberufliche Dozenten unterliegen grundsätzlich der Umsatzbesteuerung. Daher sind alle Preisangaben Nettopreise (exkl. gesetzl. MwSt.). Unter bestimmten Voraussetzungen gilt eine Befreiung von der Umsatzsteuerpflicht (siehe § 4 Nr. 21b UStG).  In diesem Fall ist seitens des Auftraggebers die Ausstellung einer entsprechende Bescheinigung Bestandteil des Dozentenvertrages.

 

Honorare und Kostenerstattungen sind brutto ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig.

 

Der Auftraggeber ist berechtigt, den Auftrag zu stornieren. Eine Stornierung muss in Schriftform (Post, E-Mail) erfolgen, um Verbindlichkeit zu besitzen. Maßgeblich ist der Eingang des Stornierungsschreibens beim Auftragnehmer.

 

Eine langfristige Stornierung (bis 30 Tage vor dem vereinbarten Termin) geschieht für den Auftraggeber kostenfrei. Bei einer Stornierung zwischen dem 30. und dem 11. Tag vor dem vereinbarten Termin steht dem Auftragnehmer ein Ausfallhonorar von 50% des vereinbarten Honorars zu. Bei einer kurzfristigen Stornierung (innerhalb von 10 Tagen vor dem vereinbarten Termin) ist das vereinbarte Honorar in Höhe von 100 % fällig. 

Sofern bei Stornierung ein verbindlicher Ersatztermin vereinbart wird, verrechnet der Auftragnehmer das gezahlte  Ausfallhonorar zu 100 % mit dem Gesamthonorar für die geleistete Veranstaltung. 

 

Ist der Auftragnehmer wegen Erkrankung oder aus anderem wichtigem Grund an der Durchführung der vereinbarten Veranstaltung verhindert, werden die Vertragspartner, sofern möglich, einen Ersatztermin vereinbaren. Ist dies nicht möglich, ist der Auftraggeber berechtigt, den Auftrag kostenfrei zu stornieren und die Veranstaltung von einer anderen Firma / einem anderen Dozenten auf eigene Kosten durchführen zu lassen. Eine Entschädigung daraus steht weder dem Auftraggeber noch dem Auftragnehmer zu.

 

5. KONKURRENZKLAUSEL

Durch den Vertrag mit dem Auftraggeber wird der Auftragnehmer nicht daran gehindert, gleichartige Veranstaltungen für eigene Rechnung oder für Rechnung Dritter durchzuführen. Die Interessen des Auftraggebers werden vom Auftragnehmer bestmöglich gewahrt.

 

6. HAFTUNG

Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die durch ihn oder durch von ihm beauftragte Dritte vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei Personenschäden.

 

7. DATENSCHUTZ

Der Auftragnehmer wird personenbezogene Daten der Teilnehmer sowie wirtschaftliche  Daten des Auftraggebers, die ihm durch den erteilten Auftrag bekannt werden, vertraulich und nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes behandeln. Dies gilt auch nach Beendigung des Auftrages und nach Beendigung der Zusammenarbeit.

Beide Seiten sind verpflichtet, nach Beendigung der Zusammenarbeit personenbezogene  und wirtschaftliche Daten der anderen Seite unverzüglich zu löschen, sobald sie nicht mehr aus steuerlichen oder anderen gesetzlich vorgeschriebenen Gründen benötigt werden.

 

8. SCHLUSSKLAUSEL

Sämtliche Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.  E-Mails gelten in diesem Falle ebenso als Schriftform. 

 

Version 10/2025

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